Gesichtshaut­tumoren

Mikrographisch kontrollierte Entfernung von bösartigen Hauttumoren

Aufgaben

Diagnose und chirurgische Therapie von gut- und bösartigen Tumorerkrankungen der Kopf- und Gesichtshaut einschliesslich der dazugehörigen plastischen Rekonstruktionsmassnahmen.

Typische Eingriffe

  • In der Regel werden bösartige Gesichtshautumoren in einem schnittrandkontrolliertem Verfahren in Zusammenarbeit mit einem (Dermatohisto)Pathologen oder Pathologin entfernt.
  • Erst wenn die Tumorfreiheit der Ränder in der feingewerblichen Untersuchung bestätigt wurde, kann in einem weiteren Schritt die Wunde direkt oder durch eine plastisches Rekonstruktionsverfahren verschlossen werden.
  • Je nach Art des Hautkrebses reicht eine einfache Entfernung, beim sehr gefährlichen schwarzen Hautkrebs können jedoch zusätzlich weiterführende Behandlungen wie zum Beispiel eine Halslymphknotenausräumung, Bestrahlung oder Chemotherapie erforderlich werden. Die Behandlung erfolgt dann in der Regel interdisziplinär (Chirurg*innen, Dermatolog*innen, Strahlentherapeut*innen, Onkolog*innen) in einem Zentrum.